Gastbeitrag von Lena Metz
In regelmäßigen Abständen finden im Landkreis Bad Kissingen Testkäufe für Alkohol und Tabakwaren statt. Wie schon in den vergangenen Jahren sind auch diesmal die Ergebnisse wieder eindeutig: Bei knapp der Hälfte der Einkäufe erhielten die jungen Testkäuferinnen und Testkäufer den gewünschten Artikel.
Somit hatten sie statistisch gesehen bei fast 50 Prozent ihrer Versuche Erfolg. Eine Altersprüfung, zum Beispiel über ein Ausweisdokument, fand in diesen Fällen nicht statt.
Die Testkäufe sind ein gemeinsames Projekt von den drei Polizeidienststellen des Landkreises und des Landratsamtes. Durchgeführt wurden sie in Supermärkten, Discountern, Getränkemärkten und an Tankstellen.
Dabei verlangen die minderjährigen Testkäuferinnen- und käufer nach unterschiedlichen Arten von Alkohol, darunter auch Hochprozentiges, sowie nach tabakhaltigen Erzeugnissen. Aufs Band gelegt wurden zum Beispiel Eierlikör, Bier, Aperol-Spritz und Gin-Cola.
„Hauptzweck der Testkäufe ist die Prävention. Das Verkaufspersonal soll dadurch sensibilisiert werden, dass es verboten ist, alkoholische Getränke und Tabakwaren an Jugendliche zu verkaufen“, so Landrat Thomas Bold.
Der Konsum von Alkohol und Nikotin ist für Jugendliche besonders schädlich. Alkohol hat Einfluss auf die Entwicklung des Gehirns und anderer Organe. Langzeitfolgen sind daher nicht auszuschließen.
Durch Nikotin kann ebenfalls das Gehirn in seiner Entwicklung gestört werden. Darüber hinaus wird die Lungenfunktion gestört und Asthma kann entstehen.
Verstoßen Mitarbeitende gegen das geltende Recht, drohen Geldstrafen im vierstelligen Bereich. Bei den Testkäufen im Landkreis geht es allerdings nicht darum, hohe Strafen zu verhängen, sondern um Aufklärung. So soll das Verantwortungsbewusstsein für den Jugendschutz beim Verkaufspersonal gestärkt werden.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in Deutschland keinen Alkohol kaufen. Ab dem 16. Lebensjahr ist der Kauf und Konsum von Bier, Wein und Sekt erlaubt.
Der Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche ist grundsätzlich verboten. Dazu zählen auch E-Zigaretten und E-Shishas, egal ob mit oder ohne Nikotin.